Sachsens Landtag beschloss Grundsteuer-Reform

Am 3. Februar 2021 beschloss Sachsens Landtag eine Reform der Grundsteuer, die ab 1. Januar 2025 Gültigkeit hat. Demnach wird es Eigentümer von Grundstücken geben, die künftig mehr als bisher zahlen müssen. Die Höhe richtet sich auch nach der Lage. So ist nun von Belang, ob die Villa, das Mietshaus oder die Gewerbeimmobilie in einer der sächsischen Innenstädte, im Speckgürtel exklusiver Wohnlagen, in Erzgebirge oder der Oberlausitz liegen. Verschiedene Interessenverbände - bislang vor allem aus Kreisen der Wirtschaft - halten diese Reform für schädlich.  

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