Sachsen schützt Schüler vor gefährlicher Smartphone-Abhängigkeit

Die schädlichen Auswirkungen z. B. ungehinderter Smartphone-Nutzung auf die physische und psychische Entwicklung sächsischer Schüler im Auge, dürfen Fünft- bis Achtklässler ihre Mobiltelefone, Tablets und Smartwatches ab 17. August 2026 innerhalb der Schulareale nicht mehr privat nutzen. Für staatliche Grundschulen Sachsens gelten solche Restriktionen bereits. Bleibt zu hoffen, dass im Interesse der geistigen Entwicklung unserer Kinder und Heranwachsender diese Regeln konsequent durchgesetzt werden.   

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