Dresdens Kriminalregister informiert über Diebstahl, Mord und Totschlag

Das Verbrennen auf dem Scheiterhaufen war Ketzern und Zauberern vorbehalten, wurde aber auch bei Kirchenraub angewandt. Münzfälscher und deren Helfer zerkochte man bei lebendigem Leibe in einer Tonne. So geschah es zwei Frauen, die mit falschen Groschen erwischt wurden. Der Richterspruch konnte aber auch lauten: Ersäufen in einem Sack in der Elbe! Wer mit dem Schwert geköpft oder am Galgen erhängt wurde - der erhielt eine milde Todesstrafe. Auch das Abhacken von Händen bei Kleinkriminellen war üblich. Über die nicht gerade zimperliche Justiz im alten Dresden informiert das "Kriminalregister der Stadt Dresden 1517 - 1569", welches gerade im Universitätsverlag Leipzig erschien.

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