Diskussion über Applaus-Verbot bei Konzerten zum 13. Februar

Seit vier Jahrzehnten gilt es als ungeschriebenes Gesetz in Dresden: Nach Konzerten, welche in Erinnerung an das schreckliche Dresdner Inferno des 13./14. Februar 1945 mit mindestens 25.000 Toten veranstaltet werden, darf es keinen Applaus des Publikums geben. Wer dennoch klatscht, statt in andächtiger Stille zu verharren und der Toten zu gedenken, wird angerempelt und niedergezischt. Seit es bei der Aufführung des "Requiem A" von Sven Helbig in der Kreuzkirche wieder vereinzelten Applaus gab, wird unter Dresdnern einmal wieder diskutiert, ob das Beifallverbot noch durchsetzbar und zeitgemäß ist.  

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